Tja, wenn man sich wie ich mal zum Umziehen in die Schweiz entschlossen hat, dann sollte man sich vorher wirklich gut informieren. Nicht nur über die Einreisebestimmungen, sondern auch über die Umzugsbestimmungen. Da hab ich echt ne Weile gelesen, da gibt’s ziemlich viel zu…
Also in Deutschland ist es ja ganz einfach: Man packt seine Sachen, stopft sie in einen Sprinter, zieht durch das halbe Land, packt aus und fertig.
Aber wer als Deutscher wie ich in die Schweiz möchte, muss da ein bisschen mehr machen. Denn man muss sein ganzes Hab und Gut beim Zoll als Übersiedlungsgut angeben und verzollen lassen. Das kostet nichts, aber damit alls reibungslos läuft, braucht ihr
- eine Autobahnvignette
- euren Personalausweis
- einen Arbeits- oder Mietvertrag
- das Zollformular 18.44
- eine Inventarliste
- den Fahrzeugbrief
- Infos über Zollöffnungszeiten
- evtl. einen Laufzettel und Daten vom Umzugswagen
- CHF20 für die Bearbeitungsgebühr
Ich erzähl euch mal kurz, wie das bei mir so war. Ich bin mit meinem eigenen Wagen und einem VW Bulli in die Schweiz umgezogen. Wer etwas größeres als einen Bulli dabei hat, also so was wie einen LKW, der kann sich hier informieren. Zum reinen Ablauf der Verzollung geht’s hier.
Autobahnvignette
In der Schweiz wie in Österreich gilt auf Autobahnen Vignettenpflicht. Vignetten gibt’s für CHF40/ 38,50 € beim ADAC, Tankstellen und Raststätten in der Nähe des Grenzübergangs. Selbst direkt am Grenzübergang gab es noch eine Tanke, mit Hinweisschildchen, die Vignetten verkauft hat. Ohne darf man nicht fahren und sich schon gar nicht erwischen lassen. Das wird dann richtig teuer: CHF200. Das gilt auch für falsch angeklebte Vignetten. Die Dinger dürfen nur auf der Fahreseite unten, oben oder hinter dem Rückspiegel an die Frontscheibe gepappt werden und nicht hinter getöntes Glas oder so, dass sie die Sicht einschränken. Viele Regeln für n kleines Klebchen…
Personalausweis
Ist klar, braucht man, um sich selbst auszuweisen. Den Perso braucht man sonst auch überall und den hat man sowieso immer dabei, ne?
Arbeits- oder Mietvertrag
Eines der beiden Dokumente braucht man, um nachzuweisen, dass man seinen Wohnsitz aus Deutschland in die Schweiz verlegt. Bei mir hat der Orginalmietvertrag gereicht. Allerdings kann es sein, dass die Behörden noch eine Abmeldebescheinigung vom Wohnort verlangen. Die habe ich noch nicht. Aber ich den den Zollbeamten da erklärt hab, was ich vor hab, haben die mir recht kooperativ und freundlich geholfen.
Zollformular 18.44
Das ist das klassische Zollformular für Übersiedlungsgut, das man in zweifacher Ausführung ausfüllt. Einmal für den Zoll und einmal für die eigenen Akten. Das Fomular könnt ihr als pdf-Dokument hier in der rechten Seitenleiste runterladen. Auf den ersten Seiten stehen die allgemeinen Zollbestimmungen in Deutsch und Englisch. Allerdings haben die mir nicht gereicht und ich hab mir mit den FAQ auf der Webseite des Zolls geholfen. Bei zwei Punkten war ich mir unsicher und hab dann vor Ort am Zoll nachgefragt. Wichtig hier zu beachten ist: Es wird nach dem Gesamtgewicht und dem Gesamtwert des Übersiedlungsguts gefragt. Das könnt ihr am besten mittels der Inventarliste berechnen.
Inventarliste
Hier listet man grob auf, von was man wie viel beim Umzug eingepackt hat. Entweder in Anzahl oder in Kartons. Es gibt auch eine Vorlage auf der Webseite des Zolls, nach der ich mich grob gerichtet hab. Ich habe die Liste im Excel erstellt und noch um die Spalten Gewicht und Wert ergänzt und die Zahlen grob geschätzt. Als die Liste vollständig war, kann man die Zahlen einfach zusammenrechnen und, tadaa, man hat das Gesamtgewicht und den Gesamtwert für das Zollformular.
Wichtig ist hier, dass man den Gesamtwert inklusive des zu überführenden Autos berechnet. Ich hab auch das so gemacht und dann auf das Zollformular geschrieben „Gesamtgewicht inklusive PKW“.
Hinweis zu Haustieren
Natürlich habe ich meine zwei Katzen mitgenommen. Auch die beiden und ihr ganzer Krimskrams gehört auf die Inventarliste. Haustiere dürfen überführt werden, sofern sie v.a. gegen Tollwut geimpft und gechipt sind und einen blauen europäischen Impfausweis haben. Den gibt’s beim Tierarzt. Hunde müssen bei der Stadt gemeldet werden und für manche Rassen gibt es bestimmte Vorschriften. Auch auch das findet ihr alles auf der Webseite des Zolls, hier so.
Fahrzeugbrief
Ich will auch in der Schweiz weiter mobil sein und daher hab ich meinen PKW mitgenommen. Der muss nicht nur auf dem Zollformular 18.44 angegeben werden, damit man ihn kostenlos überführen kann. Sondern die Beamten wollen auch einen Nachweis sehen, dass der Wagen schon mindestens sechs Monate in meinem Besitz ist. Und das steht alles im Fahrzeugbrief. Davon macht der Beamte sich dann eine Kopie. Es ist wichtig, das eigene Auto zu verzollen, weil man dann einen beige-farbenen Wisch vom Zoll kriegt, das ist das sog. Prüfberichtformular 13.20. Der belegt, dass das Auto als Übersiedlungsgut deklariert wurde. Und diesen Wisch brauche ich, damit ich mein Auto hier in der Schweiz anmelden bzw. überführen kann. Ohne den Wisch vom Zoll gibt’s keine Überführung in die Schweiz. Ich hab ab Einfuhr ein Jahr Zeit, mein Auto hier beim Straßenverkehrsamt anzumelden. Aber das ist eine ganz andere Geschichte, die ich hier später erzähle, wenn es dann soweit ist.
Infos über Zollöffnungszeiten
Damit das mit dem Zoll auch alles gut klappt, hab ich mich schlau gemacht, wann meine favorisierte Zollstelle geöffnet ist. Das findet ihr natürlich auch alles – ja, genau – auf der Webseite des Zoll. Ich bin bei Schaffhausen über die Grenze, über den Zoll in Thayngen. Die meisten Zollämter haben Mo bis Fr von 7 bis 17 Uhr auf. Trotzdem sollte man vielleicht eventuelle Staus oder Warteschlangen mitbedenken. Von der Grenze aus ist es nur noch eine gute Stunde bis Zürich.
Laufzettel und Daten vom Umzugswagen
Den Laufzettel gibt’s vor Ort am Zoll, wenn er denn überhaupt benötigt wird. Am Grenzübergang Thayngen war das der Fall. Da geht man zu den deutschen Zollbeamten, fragt nach dem Laufzettel und die erklären einem dann freundlich und routiniert, was man da wie ausfüllen soll. Zum Beispiel muss da drauf, mit wie vielen Autos man einreist und deren Kennzeichen. Das gilt auch für den Umzugswagen, auch wenn der nicht in der Schweiz bleibt. Dann gibt’s nen Stempel und man geht mit dem Wisch wieder zu den Schweizer Behörden.
CHF20 für die Bearbeitungsgebühr
Sobald man an der Reihe ist, gibt man dem Zollbeamten alle nötigen Unterlagen und klärt letzte Fragen. So wie ich das getan habe, weil ich bei zwei Fragen ja nicht wusste, was ich da ankreuzen soll. Hat der Beamte alle Unterlagen geprüft, gibt er alle Unterlagen und ein beige-farbenes Formular für die Überführung vom PKW mit und schickt einen zum Kassenschalter. Denn die Bearbeitung kostet CHF20, kann man bar, in Euro oder mit Karte zahlen.
Ablauf
Der ist relativ simpel, auch wenn ich zugeben muss, dass ich etwas Muffensausen hatte. Man weiß ja nicht, was die alles wissen wollen oder überprüfen, ob die ins Auto gucken und Kartons zählen. Wir haben sogar extra darauf geachtet, dass wir kein Übergewicht in den beiden PKW haben. Das Maximalgewicht könnt ihr in euren Fahrzeugscheinen finden.
Ich hab in Foren und anderen Blogs vorher gelesen, dass man die LKW-Spur zum Einordnen nehmen sollte. Gesagt getan und dann vorbei an den riesigen LKWs auf einen Mini-Parkplatz für PKW gerollt. Im Haupthaus vom Zoll sind wir vom Schweizer Zoll im ersten Stock erst mal wieder runter ins Erdgeschoss geschickt worden, für diesen Laufzettel. Ja, es hatte schon was von Passagierschein A38.
Gut, Kennzeichen der PKW und reines Umzugsgewicht ohne PKW aufgeschrieben, ebenso Adresse und dann unterschrieben, Stempel bekommen und zack ging’s wieder in den ersten Stock. Dort haben wir dann alle relevanten Unterlagen und den Laufzettel abgegeben und wurden gebeten, kurz zu warten. Gut, ich so bammelbammel, mein Freund seelenruhig geduldig. Nach gut 10 Minuten kam unser zuständiger Zollbeamte zurück, hatte alles abgestempelt und mir das Formular zur Überführung meines PKW gegeben, das ich für’s Straßenverkehrsamt hier brauche. Und dann wurden wir zur Kasse gebeten, einmal 20CHF bitte.
Zur Ausfahrt aus dem Zoll, sollte ich den Beamten in diesen Häuschen meinen Laufzettel abgeben. Ja, kleines Problem: Wir sind ja über die LKW-Spur angekommen, heißt: Die Zollhäuschen waren nicht auf normale PKW, sondern LKW eingestellt und so 2m höher als sonst. Machste nix. Fährste durch, steigst wie Mr Bean an der Parkhausschranke aus, wedelst mit ausgestrecktem Arm kurz mit dem Laufzettel und rufst „Hallo?!“ (irgendwie muss man ja auf sich aufmerksam machen) und dann beugt sich ein Zollbeamter zu dir runter, fragt, mit wie vielen PKW man über die Grenze fährt, dann zeigst du auf alle und kriegst ein Kopfnicken und ein OK. Fertig. Das war’s. Es hat nicht mal eine halbe Stunde gedauert, mit allem drum und dran. Schon waren wir auf der zweispurigen Autobahn (eine Spur für jede Fahrtrichtung) unterwegs gen Zürich. Und dann, nach insgesamt sieben Stunden Fahrt (inklusive Pipipausen und Zoll), waren es nur noch fünf Stunden unsere Sachen in die Wohnung schleppen, um sie in ein Labyrinth aus Möbeln, Tüten, Taschen und Koffern zu verwandeln.
