Arbeitslos Reisen

EnglishLeider haben manche von uns nicht das Glück, um 25 Urlaubstage am Stück einreichen zukönnen. In meiner Branche, zum Beispiel, gelten kurze Verträge mit dem Mindesturlaub, den man sich auch nicht immer genau dann nehmen kann, wie man sich das so wünscht. Deswegen gibt es die Möglichkeit, sich für den Zeitraum frei stellen zu lassen, was aber auch wieder vom Chef oder seinen Launen abhängt. Oder es gibt die Möglichkeit, den Arbeitsvertrag auslaufen zu lassen. In beiden Fällen ist man arbeitslos. Aber das ist kein Hindernis, sich den superduper Urlaub vermiesen zu lassen.

arbeitslos und reise

Fakt ist, dass jedem Arbeitslosen in einem Zeitraum von 360 Tagen der Arbeitslosigkeit 18 Tage, sprich 3 Wochen, Urlaub zustehen. Ironischerweise zählt die Agentur für Arbeit den Samstag als Werktag, auch wenn die selbst an Samstagen nicht arbeiten… In diesen 3 Wochen bekommt man weiterhin Arbeitslosengeld und ist weiterhin über die Agentur für Arbeit mit Kranken- , Pflege- , Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert.

Will man aber länger als 3 Wochen Urlaub machen, muss man das – wie jeden anderen Urlaub auch – von der Agentur, also des/r persönlichen Arbeitsvermittlers/in genehmigen lassen. Man kann bis zu 6 Wochen Urlaub beantragen. Andernfalls kriegt man tierischen Ärger, wenn man sich unangemeldet in die ägyptische Sonne legt und zu Hause mit Pflichtterminen zugeknallt wird, die man ja dann nicht wahrnehmen kann. Sollte der Urlaub genehmigt werden, muss man bei der Agentur einen Wisch unterschreiben. Damit bestätigt man, dass man sich nach den 3 Wochen, die von der Agentur abgedeckt werden, selbst versichert und dass man sich am ersten Werktag nach der Rückkunft wieder persönlich auf der Agentur meldet.

Am besten erkundigt ihr euch ganz genau bei eurer Krankenkasse, bei der Rentenversicherung und bei der Agentur für Arbeit. Ich hab da auch mehrmals angerufen, um zu wissen, was man wie und wann beachten muss.

Bei der Krankenversicherung ist es so, dass es bis zu 4 Wochen nach Ende der Versicherungszeit einen sogenannten nachgehenden Leistungsanspruch gibt. Heißt, die Krankenkasse kommt wie gewohnt mit allen Leistungen für einen auf. Dieser Leistungsanspruch kommt u.a. auch zum Tragen, wenn man die Krankenkasse wechselt und der Zeitraum bis zum Leistungsantritt der neuen Kasse abgedeckt werden muss.

Bei der Rentenversicherung entstehen erst Lücken für die künftige Rente, wenn länger als 4 Wochen, genauer einen ganzen Kalendermonat,  keine Beiträge gezahlt werden.  Alles, was unten drunter ist, ist also auch abgedeckt.

Bei der Arbeitslosenversicherung ist das Ganze etwas kniffeliger. Wer länger als 3 Wochen unterwegs ist, bekommt nach der 3. Woche keine Bezüge mehr, heißt, es wird auch weiter keine Arbeitslosenversicherung gezahlt. Die kann man als Arbeitsloser bzw. NICHT-Selbstständiger auch nicht selbst abschließen. Das können ausschließlich nur Selbstständige, die eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen. Es entsteht also eine kleine Lücke. Heißt weiter, dass diese Lücke sich evtl. auf einen Neuanspruch auf Arbeitslosengeld auswirken könnte, falls man diese 180 Kalendertage nicht durchweg gearbeitet hat. Dann fällt man wieder in den vorherigen Anspruch, der 4 Jahre lang gilt.

Nach dem Urlaub meldet man sich persönlich wieder bei der Agentur an und alles läuft wie gehabt. Der Antrag auf Wiederbewilligung vom Arbeitslosengeld wird wieder mal ausgefüllt und man bekommt den gleichen Arbeitslosenanspruch wie vor der Reise.

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